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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Allgemeine Regelungen

I. Anwendungsbereich und Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden «Kunden» genannt) und "wru werner rusterholz" (nachfolgend «wru.ch» genannt), für die Beschaffung und Wartung von EDV-Hard- und -Software sowie die Erbringung von sonstigen EDV-Dienstleistungen.
  2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und "wru.ch". Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der Wirksamkeit.

II. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen von "wru.ch" für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.
  2. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst (nach einmaliger Zahlungserinnerung) ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und "wru.ch" hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.


B. Beschaffung von Hard- und Software

III. Vertragsschluss

  1. Das Angebot von "wru.ch" einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt unentgeltlich.
  2. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt "wru.ch" während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder die schriftliche Annahme der Offerte.
  4. Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für "wru.ch" verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen von "wru.ch".

IV. Lieferung

  1. Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für "wru.ch" grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung von "wru.ch", nie jedoch vor Klärung aller technischer Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert "wru.ch" in der Regel in Absprache mit dem Kunden.
  2. Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner von "wru.ch" und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen "wru.ch" unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
  3. Der Versand von Produkten durch "wru.ch" erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
  4. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei "wru.ch" geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von "wru.ch" und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  2. Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und "wru.ch" verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung.
  3. "wru.ch" ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

VI. Garantie

  1. Die Garantiezeit für die von "wru.ch" gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Jeder weitere Anspruch gegenüber "wru.ch", insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei "wru.ch" liegen.
  2. Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt nur unter den folgenden Voraussetzungen vor: Der Fehler muss dokumentierbar und reproduzierbar sein und der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel "wru.ch" umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von "wru.ch".
  4. Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von "wru.ch" vollumfänglich wegbedungen.


C. Wartung und Pflege

VII. Umfang von Wartung und Pflege

  1. Die Wartung von Hardware bezieht sich nur auf die von "wru.ch" gelieferten Teile und umfasst dabei deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung) zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur und Ersatz schadhafter Teile sowie den Einbau technischer Verbesserungen.
  2. Nicht als Wartungsleistungen gilt die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von "wru.ch" gelieferten Einrichtung, unsachgemässe Behandlung entstanden sind sowie der Ersatz von Verschleiss- und/oder Verbrauchsmaterial. Solche Dienstleistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der "wru.ch" in Rechnung gestellt. Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme (neue Releases durch den Hersteller).
    Nicht als Wartungsleistung für die Pflege von Software gelten funktionelle Erweiterungen der Software. Solche Leistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der "wru.ch" in Rechnung gestellt.
  3. Auf Verlangen beteiligt sich "wru.ch" an der Suche nach der Störungsursache, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Weist "wru.ch" nach, dass die Störung nicht durch die von ihr gewartete Hard- oder gepflegte Software verursacht wurde, so werden diese Leistungen zu den aktuellen Tarifen der "wru.ch" in Rechnung gestellt.
  4. "wru.ch" behebt auf Verlangen und gegen separate Vergütung auch Störungen, welche auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Kunde oder Dritte einzustehen haben.

VIII. Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit
Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt "wru.ch" Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre im Wartungsvertrag und Unterhaltsvertrag vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. "wru.ch" beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich, spätestens aber innert der im Wartungsvertrag resp. im Unterhaltsvertrag vereinbarten Zeit. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der "wru.ch" und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.

 

IX. Dokumentation, Protokoll und Rapport

  1. "wru.ch" stellt sicher, dass die entsprechende Dokumentation soweit erforderlich nachgeführt wird.
  2. "wru.ch" führt ein Wartungs- und Pflegeprotokoll soweit vorgesehen und stellt es dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Es enthält jene Informationen, welche für den weiteren Betrieb wesentlich sind.
  3. Wird die Instandsetzung nach Aufwand abgegolten, erhält der Kunde einen Rapport. Dieser nennt Datum, Art und Dauer des Einsatzes. Dieser Rapport wird durch den Kunden gegengezeichnet.

X. Vergütung/Zahlungsbedingungen

  1. Die "wru.ch" erbringt ihre Leistungen zu den im Wartungsvertrag und Unterhaltsvertrag vereinbarten Wartungs- und Aufwandsansätzen bzw. Aufwandspauschalen.
  2. Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung nötig sind. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten der "wru.ch" werden zusätzlich verrechnet.
  3. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

XI. Gewährleistung

  1. Die "wru.ch" gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.
  2. Sind Wartung, Pflege und Unterhalt nicht erfolgreich, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die "wru.ch" behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten.
  3. Die Mängelrechte (gem. XI.1 bis XI.3) verjähren innert einem Jahr ab Ausführung der Wartungs- oder Pflegeleistung. Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen.

XII. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Ist der Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er vorbehältlich bestehender Wartungsverpflichtungen aus Verträgen für die Beschaffung von Hard- und Software jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann sich, vorbehältlich einer Einigung über die Anpassung der Vergütung auch nur auf einzelne Teile des Vertrages erstrecken. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Vorausbezahlte Vergütungen werden pro rata temporis zurückerstattet.

 

D. Schlussbestimmungen

XIII. Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
  2. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
  3. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

XIV. Haftung für Schäden

Die "wru.ch" haftet für den von ihr verursachten Schaden aus dem Vertragsverhältnis, wenn dieser grobfahrlässig verursacht wurde. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für jede Art von indirektem Schaden, wie z.B. entgangenem Gewinn u.ä. Die "wru.ch" haftet bis zur Höhe einer Jahresvergütung des Kunden. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für Personen- und Sachschäden. Im weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen.
 

XV. Abtretung, Übertragung und Verpfändung
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert.